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Was tun, wenn was ist?

Information zur Kleingartenversicherung

In Hannover bezahlt jeder Kleingartenpächter*in zusammen mit dem Pachtbetrag auch den Feuer-Einbruch-Diebstahl Versicherungsbetrag. Die F-E-D Versicherung greift auch bei Sturmschäden!

Elementarschäden, wie z.B. Hochwasser durch Starkregen oder Sachbeschädigungen, die nicht mit dem Einbruch in Verbindung stehen, sind nicht versichert!

Was passiert, wenn jemand in den Garten eingebrochen ist oder ein Feuerschaden entstanden ist?

Unbedingt die Polizei anrufen, damit die den Schaden aufnimmt und bei Feuer natürlich die Feuerwehr. Die Polizei fotografiert vor Ort, gibt die Fotos aber nicht an die Versicherung weiter. Also selber Fotos machen! Das gleiche Vorgehen gilt auch bei Sturmschäden, da ist aber die Polizei nicht erforderlich.

Innerhalb von 5 Tagen muss der Schaden bei der Versicherung gemeldet werden. Dazu füllt man die Schadenanzeige aus (-die Schadenanzeige mit wichtigem Hinweis könnt Ihr hier auf der Homepage runterladen!) und sendet diese zusammen mit den Fotos und Kaufbelegen der gestohlenen Gegenstände an die Versicherung. Am schnellsten geht das per Mail an: versicherung@kleingaertner-hannover.de.

Weitere Informationen zur Versicherung findet man auf der Internet- seite des Bezirksverbandes unter: www.bezirksverband-hannover.de. Man meldet sich dort mit der Lesernummer im Mitgliederbereich an und klickt auf Downloads. Die Lesernummer findet man auf der Rückseite der Zeitung „Garten und Familie“, die jede Pächter*in monatlich erhält.

Wichtige Hinweise für die Bearbeitung Ihres Schadens

Bitte die Schadenanzeige gemäß Vorgaben vollständig ausfüllen!

  1. Für die Bearbeitung sind 1 bis max. 5 aussagekräftige Fotos vom beschädigten Bauteil erforderlich. Versand per E-Mail (versicherung@kleingaertner-hannover.de) möglich. Die Versicherung hat keinen Zugriff auf Fotos der Polizei.
  2. Für Rücksprachen und Terminierungen mit dem Handwerker ist möglichst eine Mobilfunknummer anzugeben.
  3. Die Anschaffungsrechnungen der entwendeten Gegenstände sind beizufügen. Falls nicht vorhanden: Begründung erforderlich.
  4. Reparaturen nur nach vorheriger Freigabe eines Kostenvoranschlages durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover.
  5. Reparatur-Ausführungsvarianten:
    • wird die Reparatur selbst behoben, erstattet die Versicherung die Materialkosten nach Vorlage von Belegen (auch Eigenbelege werden akzeptiert) und 12 € je Arbeitsstunde.
    • falls nicht, erfolgt Vermittlung und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover.
    • in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer Kostenschätzung mit dem Versicherungsdienst für Kleingärtner ein externer Handwerker beauftragt werden.
  6. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine Abtretungserklärung des Versicherungs- nehmers an die ausführende Reparaturfirma (Formular hält der Handwerker vor).
  7. Für Entschädigungszahlungen bitte Ihre IBAN-Nummer eintragen.

Zur Vermeidung von Komplikationen bei der Bearbeitung ist es erforderlich, die Schadenanzeige über den jeweiligen Obmann des Vereins oder direkt im Büro des Versicherungsdienstes für Kleingärtner Hannover einzureichen.

VAV-Versicherungsdienst für Kleingärtner
Gottfried-Keller-Str. 28
30655 Hannover
Telefon: 0511/23 54 58-60 (Dienstag u. Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr)
E-Mail: versicherung@kleingaertner-hannover.de

Formular: Schadenanzeige